Maskenpflicht in vielen Grünflächen


Aufgepasst: Ab Montag, 19. April, gilt in vielen Grünflächen von Krefeld eine Maskenpflicht. Welche davon betroffen sind, steht im aktuellen Amtsblatt der Stadt Krefeld.

Dazu heißt es: „Für die in den Anlagen 1 bis 10 aufgeführten öffentlichen Grünflächen besteht täglich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im
Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der CoronaSchVO. Die beiliegenden Anlagen sind Teil dieser Allgemeinverfügung.“ Und weiter: “ Die in den Anlagen aufgeführten Bereiche sind als hochfrequentierte Ausflugsorte bzw. innerstädtische Flächen bekannt, in denen regelmäßig größere Menschengruppen anzutreffen sind. Aufgrund der Anzahl und Dichte der dort gleichzeitig anwesenden Personen, kann der Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kann nicht sichergestellt werden, dass Besucher geordnet und in abgestimmter Weise die öffentlichen Grünanlagen nutzen, sondern sich vielmehr an attraktiveren Orten sammeln bzw. sich in gegenläufigen Richtungen begegnen. Daher ist die Anordnung zum Tragen einer Alltagsmaske für die definierten öffentlichen Bereiche erforderlich. Die Maßnahme ist geeignet, da durch sie die dringend erforderliche Verzögerung des Eintritts von weiteren Infektionen erreicht werden kann.

So schaut es im Amtsblatt der Stadt Krefeld aus: Mehrere Grünflächen sind jetzt „Masken-Zone“.

Dadurch gelingt es, das Gesundheitswesen nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlungen von Erkrankten sowie sonstigen Krankheitsfällen bereitzuhalten. Damit wird auch Zeit gewonnen, Impfstoffe einzusetzen. Vor dem Hintergrund des bestehenden Infektionsrisikos ist die getroffene Anordnung auch angemessen, da die Allgemeinheit gemessen am Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht unangemessen belastet wird. Zeitlich wird die Anordnung beschränkt auf die Zeit zwischen 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Diese Regelung umfasst den Zeitraum, der von der Ausgangssperre nicht umfasst ist. Gleichzeitig ist die Regelung auch an Sonn- und Feiertagen anzuwenden, da die definierten Bereiche gerade auch an diesen Tagen als beliebte Orte gelten, die zum „Flanieren“ aufgesucht werden.“

Hier hatten wir euch vor einigen Monaten schon einmal ein paar Tipps für Masken gegeben: https://seidenraupen.org/2020/11/06/maske-auf-und-los/

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