Laufen in der zweiten Welle


Ganz Deutschland steckt in der zweiten Corona-Welle, weswegen es seit dem 1. November wieder verschärfte Reglungen gibt. Der „Lockdown Light“, wie er genannt wird, betrifft auch uns Läufer. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist derzeit unzulässig. Für sämtliche Sportanlagen der Stadt Krefeld bedeuten dies, dass die Sportstätten grundsätzlich bis zum 30. November geschlossen sind.

Corona hat uns alle im Griff. Ätzend.

Doch es gibt eine kleine Hintertüre: „Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“, heißt es in der aktuellen Verordnung. Bedeutet, man könnte also auf einen Sportplatz und da Runde um Runde ziehen – wenn man denn einen Platzwart findet, der einem exklusiv die Anlage öffnet #unwahrscheinlich. 😉

Läuft man dagegen in der freien Wildbahn, was wir ja eh viel lieber machen, zieht eine andere Vorgabe. Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen Personen ein Mindestabstand von
1,5 Metern einzuhalten. Dieser kann sogar unterschritten werden, wenn man aus maximal zwei Haushalten kommt. Bedeutet im Umkehrschluss: Sind mehr als zwei Haushalte zugegen, muss ein Abstand von 1,50 Meter gehalten werden und alles ist gut. Wer zusätzlich eine Maske tragen möchte, findet hier bestimmt ein passendes Modell: https://seidenraupen.org/2020/11/06/maske-auf-und-los/

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